Sie spielen mit dem Gedanken, oder haben sich entschlossen, Böllerschütze oder Böllerschützin zu werden? Hier erfahren Sie, wie es geht!
Der Bayerische Sportschützenbund e.V. (BSSB) gibt seinen Mitgliedern die Böllerschützenordnung als Regelwerk zur Hand. Die aktuelle Fassung steht als Download auf der Website des BSSB zur Verfügung.
Böllerpulver unterliegt in Deutschland dem Sprengstoffgesetz (SprengG). Der Schütze muss demnach Inhaber einer Erlaubnis nach § 27 SprengG sein. Zusätzlich ist für jeden Böller eine gültige Beschussbescheinigung vorzuweisen, welche alle 5 Jahre zu erneuern ist. Das Böllern sollte der Gemeinde und der Polizei rechtzeitig angekündigt werden (vgl. Wegfall Genehmigungspflicht).
Zu beachten sind die Sicherheitsregeln für Böllerschützen, herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium.
Unsere Böller sind i.d.R. Vorderlader und werden mit sog. Böllerpulver befüllt. Dieses besteht aus Schwarzpulver mit festgelegter Körnung (2mm) und vorgegebener Abbrandgeschwindigkeit (400m/s).
Die Entzündigungstemperatur liegt bei 300°C und die Verbrennungstemperator bei 2.500°C.